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Neue KfW-Förderrichtlinien: Darlehensförderung und neue Zuschussvariante zum 1.1.2007 Das im Rahmen der „Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum" von der Bundesregierung und der KfW gestartete CO2-Gebäudesanierungsprogramm wurde vereinfacht und weiterentwickelt. Zusätzlich wurden neue Fördertatbestände sowie eine Zuschussvariante im CO2-Gebäudesanierungsprogramm eingeführt. Bis einschließlich 2009 beabsichtigt der Bund für die Finanzierung der Programme Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Förderung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser Gefördert werden alle Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach EnEV oder die Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mindestens 30 % zu erreichen. Die bisher notwendige Durchführung eines der Maßnahmenpakete o bis 4 ist nicht mehr erforderlich. Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Zusagebetrages, bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um 30 % in Höhe von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt.
Sonderförderung Modellvorhaben Die energetische Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau minus 50% kann gesondert gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Maßgaben eines entsprechenden Pflichten heftes der Deutschen Energie-Agentur (dena). Förderung von Maßnahmenpaketen Die bisherige Förderung der Maßnahmenpakete o bis 4 bleibt erhalten. Inhaltlich gibt es Änderungen in den Maßnahmenpaketen 3 und 4. Maßnahmenpaket 3 neu: Die Umstellung des Heizenergieträgers wird durch die Wärmedämmung der Außenwände ersetzt, so dass sich das Maßnahmenpaket 3 aus der Erneuerung der Heizung, dem Austausch der Fenster und der Wärmedämmung der Außenwände zusammensetzt. Maßnahmenpaket 4 neu: Für die Beantragung des Maßnahmenpaketes 4 war bislan der Nachweis eines Sachverständigen über die C02-Einsparung von mindestens 40 kg pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahr erforderlich. Jetzt müssen mindestens 3 von 6 möglichen Einzelmaßnahmen: - Wärmedämmung der Außenwände
Voraussetzung für Fördermittelgewährung Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Föderfähige Gebäude Finanziert werden unverändert Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser können in solchen Gebäuden gefördert werden, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt worden sind. Die Förderung von Maßnahmenpaketen ist in Gebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt worden sind, möglich.
Austausch von Heizungsanlagen Gefördert wird der Austausch von Heizungsanlagen, unabhängig vom Alter der Heizung. Beim Aus' tausch von Heizungsanlagen ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Die Förderung von Niedertemperaturkesseln entfällt.
Austausch von Fenstern Die bislang mögliche Förderung des alleinigen Austauschs der vorhandenen Verglasung entfällt. Zukünftig ist nur der Austausch des gesamten Fensters förderfähig. Technische Mindestanforderungen Gebäudehülle Die technischen Mindestanforderungen für Dämmmaßnahmen und den Austausch von Fenstern wurden im Zuge des technischen Fortschritts erhöht. Kombination/Kumulierung Die Kumulierung mit anderen Programmen ist möglich, allerdings nicht mit der Zuschussvariante des C02-6ebäudesanierungsprogramms. Die Aufwendungen für eine Beratung durch einen im Förderprogramm zugelassenen Sachverständigen im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme werden als förderfähige Kosten anerkannt, wenn keine sonstige Förderung (z.B. aus dem Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) inAnspruch genommen wird. Nachweis der Verwendung der Mittel Der programmgemäße und zeitgerechte Einsatz der Mittel Ist der Hausbank innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen nachzuweisen. Aus den Rechnungen müssen die Arbeitskosten sowie die Adresse des Investitionsobjektes hervorgehen: Im Falle der Heizungserneuerung ist zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nachzuweisen. Die KfW behält sich eine Überprüfung der geförderten Gebäude vor. Weitere Informationen: www.kfw-foerderbank.de Infocenter der KfW: Tel. 01801/33 55 77 E-Mail: s. Kontakt www.energiefoerderung.info. | |||||||||||||||||
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